Rückmeldungen zum Lieferkettengesetz – KOM
Die Europäische Kommission nimmt bis zum 23. Mai 2022 Rückmeldungen zum Lieferkettengesetz (Richtlinie (EU) 2019/1937) an.
Die Kommission hat den Vorschlag zum Lieferkettengesetz am 24. Februar 2022 angenommen und bietet Interessenträgern nun die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Alle Stellungnahmen werden von der Kommission zusammengefasst dem EP und dem Rat vorgelegt und können so im Zuge der Gesetzgebungsdebatte berücksichtigt werden. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Kommission veröffentlicht.
Weiterführende Links:
- Rückmeldungen bei der Kommission
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2022