Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 07/2022

Bewertung der Europol-Kooperationsabkommen mit Drittstaaten – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Bewertung der Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen durch. Sie plant, die Ergebnisse in einer Mitteilung zu veröffentlichen.

14.04.2022Newsletter

Die Kommission ist gemäß Art. 25 Abs. 4 der Europol-Verordnung verpflichtet, die vor dem 1. Mai 2017 von Europol geschlossenen Kooperationsabkommen mit Blick auf den Austausch personenbezogener Daten zu bewerten. Das EU-Datenschutzrecht hat sich jedoch in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt, die Abkommen müssen gegebenenfalls damit in Einklang gebracht werden, um das gebotene Schutzniveau zu erfüllen.

In die Bewertung wird auch eine Überprüfung der Giacomo Brodolini-Stiftung zu Auswirkungen von EU-Instrumenten und Programmen zur Datensammlung einfließen. Diese thematisiert auch knapp das Recht auf ein faires Verfahren einschließlich des Rechts auf Zugang zum Rechtsbeistand, beispielsweise im Zusammenhang mit der Europäischen Schutzanordnung.

Interessenträger können sich bis zum 6. Mai 2022 an der Konsultation über die entsprechende Sondierung beteiligen.

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