Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2022

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet – KOM

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Diese soll die derzeit geltende Übergangsverordnung ersetzten, welche nach Ansicht der BRAK Risiken für das Mandatsgeheimnis verkennt.

13.05.2022Newsletter

Schon infolge der Corona-Pandemie stieg die Zahl solcher Taten zuletzt massiv an. Freiwillige Regelungen über Aufdeckung und Meldung solcher Inhalte für Diensteanbieter, wie sie auch die Übergangsverordnung enthält, seien der Kommission zufolge nicht ausreichend. Die neue Verordnung soll nun Pflichten zur Bewertung und Minderung von Risiken, gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen, starke Schutzmechanismen bei der Aufdeckung und klare Melde- und Entfernungspflichten enthalten.  Zudem ist ein besserer Schutz vor Grooming vorgesehen. Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe sollen vor Falschmeldungen schützen und zur Unterstützung von Dienstanbietern, nationalen Behörden und Opfern soll ein entsprechendes EU-Zentrum eingerichtet werden. Da die fraglichen Durchsuchungsmaßnahmen geeignet sind, auch anwaltliche Kommunikation aufzudecken, während freilich die Verhinderung von Kindesmissbrauch im Internet ein Ziel höchster Bedeutung darstellt, müssen nun die in der Verordnung enthaltenen Garantien für einen wirksamen Grundrechtsschutz einschließlich des Mandatsgeheimnisses einer intensiven Untersuchung unterzogen werden.

Ebenfalls vorgelegt hat die Kommission eine Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder.

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