Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2023

Richtlinienvorschlag zum Europäischen Behinderten- und Parkausweis – KOM

Die Europäische Kommission hat am 6. September 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Der Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Behindertenausweises ist eine der Leitinitiativen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030.

28.09.2023Newsletter

Der Legislativvorschlag legt den Rahmen, die Regeln und die gemeinsamen Bedingungen, einschließlich eines gemeinsamen einheitlichen Musters für einen Europäischen Behindertenausweis als Nachweis eines anerkannten Behindertenstatus und für den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen als Nachweis für ihr anerkanntes Recht auf Parkbedingungen und Stellplätze, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind („Parkrechte“), fest.

Der Richtlinienvorschlag sieht Vorschriften vor, nach denen die Mitgliedstaaten mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicherstellen müssen, dass der gleichberechtigte Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen für Inhaber des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen und Personen, die sie begleiten oder unterstützen, einschließlich Personen, die gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten als persönliche Assistenzkräfte anerkannt sind, gewährleistet ist.

Indem gemeinsame Regeln und Bedingungen für den Europäischen Behindertenausweis und für den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, wird eine wirksamere und inklusivere Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft gewährleistet.

Weiterführende Links: