Politische Einigung zur AMLA – Rat/EP
Kurz vor Weihnachten haben die Institutionen eine politische Einigung über die AMLA-Verordnung erzielt. Diese ist Teil des EU-Geldwäschepakets und reguliert die neue EU-Aufsichtsbehörde.
Die AMLA soll bestimmte Arten von Kredit- und Finanzinstituten direkt beaufsichtigen, die ein besonders hohes Geldwäscherisiko in mehreren Mitgliedstaaten darstellen, und sie wird zur Einhaltung von Finanzsanktionen beitragen sowie Teil eines Whistleblowing-Mechanismus sein. Die Behörde wird auch befugt sein, Geldbußen gegen die ausgewählten Verpflichteten zu verhängen.
Für den Nichtfinanzsektor hatte die Europäische Kommission ursprünglich vorgeschlagen, dass die AMLA eine nicht klar definierte (Fach-) Aufsicht einschließlich der Befugnis zur Erteilung von Weisungen auch den Selbstverwaltungseinrichtungen gegenüber haben soll. Dies stieß auf erhebliche rechtsstaatliche Bedenken seitens der Anwaltschaft. Nun hat man sich offenbar darauf geeinigt, dass die AMLA im Nichtfinanzsektor – wie in der Ratsposition vorgesehen - lediglich befugt sein soll, nichtbindende Empfehlungen abzugeben. Die Institutionen müssen das Ergebnis nun nur noch förmlich annehmen. Zu den anderen beiden Dossiers wird im Januar weiterverhandelt.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Dezember 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 50/2021 (August 2021)