Haftbedingungen in Europa – EP
Die Bedingungen in europäischen Gefängnissen sorgen seit langem für Besorgnis in der Anwaltschaft. Das EP widmet dem nun eine Studie, die Probleme im engeren Sinne ebenso wie verwandte Themen wie die übermäßige Verhängung der Untersuchungshaft behandelt.
Die Studie enthält Empfehlungen und kommt unter anderem zu dem Schluss, dass in einem legislativen Instrument enthaltene Mindeststandards bei vielen Problemen Abhilfe schaffen könnten. Zudem müsse verstärkt auf Alternativen zur Untersuchungshaft zurückgegriffen werden. Die Studie thematisiert auch die Rolle, welche Anwältinnen und Anwälte im Umgang mit den Problemen spielen können. Als konkretes Problem wird ferner der mangelhafte Zugang zum Rechtsanwalt in den Haftanstalten und damit mangelhafte Aufklärung über die Rechte der Inhaftierten thematisiert.
Unzumutbare Haftbedingungen beeinträchtigen die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU. Der EuGH hat geurteilt, dass menschenrechtsverletzende Bedingungen in Gefängnissen im konkreten Fall ein Ablehnungsgrund für einen Europäischen Haftbefehl darstellen können. In den letzten Monaten hat sich auch die Europäische Kommission mit der Thematik befasst und nach einer Konsultation, an der sich die BRAK beteiligte, Empfehlungen veröffentlicht. Die BRAK befasst sich derzeit intensiv damit.
Weiterführende Links:
- Studie des EP (EN) (Februar 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 32/2022 (Juli 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2022