Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2023

Neue Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern – EP

Das EP hat mit Entschließung vom 16. März 2023 seine Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern umfassend aktualisiert, um die besondere Rolle dieser Personen bei der Förderung und Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit herauszustellen und ihren Schutz zu verbessern.

30.03.2023Newsletter

Der Begriff der Menschenrechtsverteidiger wird in den Leitlinien unter Verweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger weit gefasst und umfasst Einzelpersonen oder Gruppen, die mit friedlichen Mitteln den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern, schützen oder darauf hinwirken. Neben z. B. Ärzten, Journalisten, Lehrern und zivilgesellschaftlichen Aktivisten kann dies unter Umständen auch Rechtsanwälte erfassen. Mit der nun erfolgten Überarbeitung der 2004 verabschiedeten und bereits 2008 aktualisierten Leitlinien soll ihre Umsetzung durch die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Auswärtigen Dienst der EU verbessert und auf neue Herausforderungen für die Menschenrechte weltweit reagiert werden.

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