Richtlinie zur Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechts – KOM
Die Europäische Kommission hat am 29. März 2023 einen Richtlinienvorschlag zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht (COM (2023) 177 final) vorgelegt. Das Zeitfenster für Rückmeldungen ist geöffnet bis zum 4. Juni 2023.
Der Kommissionsvorschlag hat eine erneute Überarbeitung der Gesellschaftsrechtsrichtlinie 2017/1132 zum Gegenstand und soll die Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 ergänzen. Formuliertes Ziel des Richtlinienvorschlags ist der Abbau bürokratischer Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen sowie die Ausweitung der Nutzung digitaler Werkzeuge – allen voran im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen: So soll bei Errichtung einer Zweigniederlassung oder z. B. einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der Informationsaustausch über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System (BRIS)) erfolgen. Im Register bereits hinterlegte Informationen sollen durch das Registergericht über das BRIS abgerufen werden können, mit der Folge und dem Ziel, dass eine erneute Vorlage bestimmter Unternehmensinformationen durch das Unternehmen obsolet wird.
Zudem soll ein in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehendes EU-Gesellschaftszertifikat (EU Company Certificate), welches grundlegende Unternehmensinformationen wie Rechtsform, Sitz etc. aufweist, sowie eine mehrsprachige Mustervollmacht, mit der sich eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat als ermächtigt ausweisen kann, eingeführt werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (März 2023)
- Richtlinienvorschlag der Kommission (EN) (März 2023)
- Anhang zum Richtlinienvorschlag (März 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 24/2021, 15/2021