Vereinfachung der Fusionskontrolle – KOM
Die Europäische Kommission hat am 20. April 2023 ein Paket von Rechtsakten zur Vereinfachung der Verfahren bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen veröffentlicht. Die Rechtsakte sollen ab 1. September 2023 gelten.
Das Paket enthält eine Durchführungsverordnung zur sog. Fusionskontrollverordnung (FKVO), eine Bekanntmachung und eine Mitteilung. Ziel der Rechtsakte ist es, Aufwand und Kosten für Unternehmen, Berater und die Kommission bei Unternehmenszusammenschlüssen zu reduzieren. Zum einen soll eine Prüfung nach dem vereinfachten Verfahren künftig standardmäßig in zwei neuen Fallkategorien Anwendung finden. Zudem werden neue Voraussetzungen definiert, bei deren Vorliegen eine Anwendung des vereinfachten Verfahrens in das Ermessen der Kommission gestellt wird.
Zum anderen soll die Anmeldung von Zusammenschlüssen bei der Kommission nun grundsätzlich elektronisch erfolgen. Darüber hinaus soll sowohl im vereinfachten Prüfverfahren als auch im Standardverfahren die Anmeldung u. a. durch neue Formulare zusätzlich vereinfacht werden. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der Kommission im Jahr 2021 war von der BRAK u. a. eine Vereinfachung der Formulare gefordert worden.
Weiterführende Links:
- Durchführungsverordnung (April 2023)
- Durchführungsverordnung – Anhang I (April 2023)
- Durchführungsverordnung – Anhang II (April 2023)
- Durchführungsverordnung – Anhang III (April 2023)
- Durchführungsverordnung – Anhang IV (April 2023)
- Bekanntmachung (April 2023)
- Mitteilung (April 2023)