Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2024

Durchführungsverordnung zur grenzüberschreitenden Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken angenommen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2024 den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur grenzüberschreitenden Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken angenommen.

06.06.2024Newsletter

Mit der angenommenen Durchführungsverordnung soll einerseits eine Verbindung zwischen dem e-CODEX-basierten dezentralen IT-System für die Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken und der e-CODEX-Verordnung hergestellt werden. Konkret sieht Art. 5 der Verordnung (EU) 2020/1784 vor, dass zuzustellende Schriftstücke, Empfangsbestätigungen etc. über ein sicheres dezentrales IT-System übermittelt werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/4232 der Kommission normiert wiederum, dass es sich bei dem dezentralen IT-System um ein e-CODEX-basiertes System handelt, dessen Rechtsrahmen wiederum durch die Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates abgesteckt wird. Vor diesem Hintergrund soll die angenommene Durchführungsverordnung klarstellen, dass die e-CODEX-Zugangspunkte im Einklang mit dem existierenden Rechtsrahmen betrieben werden sollen.

Zugleich soll mit Blick auf die EU-Mitgliedstaaten, die nicht durch die Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken gebunden sind, die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke mit der EU im Rechtsrahmen der e-CODEX-Verordnung gesichert und die Bedingungen hierzu festgelegt werden.

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