Durchführungsverordnung zur grenzüberschreitenden Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken angenommen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2024 den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur grenzüberschreitenden Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken angenommen.
Mit der angenommenen Durchführungsverordnung soll einerseits eine Verbindung zwischen dem e-CODEX-basierten dezentralen IT-System für die Zustellung von rechtserheblichen Schriftstücken und der e-CODEX-Verordnung hergestellt werden. Konkret sieht Art. 5 der Verordnung (EU) 2020/1784 vor, dass zuzustellende Schriftstücke, Empfangsbestätigungen etc. über ein sicheres dezentrales IT-System übermittelt werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/4232 der Kommission normiert wiederum, dass es sich bei dem dezentralen IT-System um ein e-CODEX-basiertes System handelt, dessen Rechtsrahmen wiederum durch die Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates abgesteckt wird. Vor diesem Hintergrund soll die angenommene Durchführungsverordnung klarstellen, dass die e-CODEX-Zugangspunkte im Einklang mit dem existierenden Rechtsrahmen betrieben werden sollen.
Zugleich soll mit Blick auf die EU-Mitgliedstaaten, die nicht durch die Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken gebunden sind, die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke mit der EU im Rechtsrahmen der e-CODEX-Verordnung gesichert und die Bedingungen hierzu festgelegt werden.
Weiterführende Links:
- Angenommene Durchführungsverordnung samt Anhang (Juni 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 03/2024