Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2024

Jahresberichte zur Umsetzung von EGMR-Urteilen – EGMR

Drei Berichte zeigen Verfahren des Jahres 2023 am Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg auf und befassen sich insbesondere mit der Umsetzung von Urteilen und den Auswirkungen auf Deutschland.

06.06.2024Newsletter

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat für das Jahr 2023 zwei Berichte veröffentlicht. Im ersten Bericht werden die gegen Deutschland geführten Beschwerdeverfahren vor dem EGMR und ihre Umsetzung im Jahr 2023 dargestellt. 19 Verfahren, in denen Deutschland Partei war, wurden im Jahr 2023 abgeschlossen. Sie werden im Bericht dargestellt und betreffen unter anderem auch Verfahrensrechte gemäß Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Mehrzahl der Verfahren wurde vom Gerichtshof als unzulässig verworfen. Daneben wird kurz zu Umsetzungsmaßnahmen in Deutschland berichtet.

Im zweiten Bericht, der im Auftrag des BMJ an einem Lehrstuhl der Humboldt-Universität zu Berlin erarbeitet wurde, wird die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Verfahren gegen andere Staaten untersucht, die Relevanz für die deutsche Rechtspraxis haben. Insgesamt 26 Entscheidungen werden dargestellt und bewertet. Inhaltliche Schwerpunkte liegen dabei auf Verfahren mit straf-, strafprozessualem und gefahrenabwehrrechtlichem Einschlag und insbesondere auch auf dem Verfahrensrecht des EGMR.

Darüber hinaus hat auch das Ministerkomitee des Europarates einen Gesamtbericht zur Umsetzung der EGMR-Urteile im Jahr 2023 in allen Mitgliedstaaten sowie in Russland veröffentlicht. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der EGMR-Urteile. Der Bericht enthält insbesondere umfangreiche statistische Informationen. Unter anderem wird dargelegt, dass etwa 40% aller vom EGMR an das Ministerkomitee zur Überwachung übermittelten Fälle Russland betreffen, insgesamt 2566. In keinem einzigen dieser Fälle wurden im Jahr 2023 Fortschritte bei der Umsetzung erzielt. 12 beim Ministerkomitee Ende 2023 anhängige Verfahren betrafen Deutschland.

Der EMRK und ihrer Auslegung durch den EGMR kommen in Deutschland unmittelbare Rechtswirkung zu. So steht die EMRK im Rang eines Bundesgesetzes und die Urteile des EGMR sind grundsätzlich bei der Auslegung und Anwendung deutschen Rechts, einschließlich des Grundgesetzes, zu berücksichtigen.

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