Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2024

Sondierung zur Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor – KOM

Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission führt derzeit eine Sondierung mit kurzer Frist zur Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) durch. Eine Teilnahme ist noch bis zum 24. Juni 2024 möglich.

06.06.2024Newsletter

Die Kfz-GVO stellt gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV bestimmte vertikale Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor vom Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV frei. Gegenstand der laufenden Bewertung ist sowohl die Kfz-GVO selbst (Verordnung (EU) Nr. 461/2010 in der durch die Verordnung (EU) 2023/822 geänderten Form) als auch die zugehörigen Leitlinien. Bewertet werden soll insbesondere, inwieweit die Kfz-GVO ihren Zweck im Hinblick auf die aktuelle Wettbewerbssituation erfüllt und weiterhin wirksam, effizient, relevant und kohärent ist sowie einen EU-Mehrwert schafft.

Gemäß Art. 7 Kfz-GVO ist eine Bewertung der Anwendung der GVO vor ihrem Gültigkeitsende am 31. Mai 2028 vorgeschrieben. Nach Abschluss der Bewertung möchte die Kommission im Jahr 2026 eine Folgenabschätzung zur Kfz-GVO durchführen.

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