Sondierung zur Gruppenfreistellung im Kraftfahrzeugsektor – KOM
Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission führt derzeit eine Sondierung mit kurzer Frist zur Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) durch. Eine Teilnahme ist noch bis zum 24. Juni 2024 möglich.
Die Kfz-GVO stellt gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV bestimmte vertikale Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor vom Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV frei. Gegenstand der laufenden Bewertung ist sowohl die Kfz-GVO selbst (Verordnung (EU) Nr. 461/2010 in der durch die Verordnung (EU) 2023/822 geänderten Form) als auch die zugehörigen Leitlinien. Bewertet werden soll insbesondere, inwieweit die Kfz-GVO ihren Zweck im Hinblick auf die aktuelle Wettbewerbssituation erfüllt und weiterhin wirksam, effizient, relevant und kohärent ist sowie einen EU-Mehrwert schafft.
Gemäß Art. 7 Kfz-GVO ist eine Bewertung der Anwendung der GVO vor ihrem Gültigkeitsende am 31. Mai 2028 vorgeschrieben. Nach Abschluss der Bewertung möchte die Kommission im Jahr 2026 eine Folgenabschätzung zur Kfz-GVO durchführen.
Weiterführende Links:
- Sondierung der Kommission (Mai 2024)
- Erweiterte Informationen zur Sondierung (EN) (Mai 2024)
- KfZ-GVO (Mai 2010)
- Verordnung (EU) 2023/822 der Kommission zur Änderung der KfZ-GVO (April 2023)
- Ergänzende Leitlinien (Mai 2010)
- Mitteilung zur Änderung der ergänzenden Leitlinien (April 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2023, 13/2022, 09/2022