Gruppenfreistellung von Technologietransfer-Vereinbarungen – BRAK
Im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Kommission hat die BRAK zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen und den zugehörigen Leitlinien Stellung genommen.
Die Kommission bewertet derzeit die noch bis zum 30. April 2026 geltende Gruppenfreistellungsverordnung, um zu entscheiden, ob die Geltung der Vorschriften danach noch erforderlich ist und ggf. welche Änderungen und Überarbeitungen geboten sind.
Die BRAK setzt sich in ihrer Stellungnahme mit zahlreichen Aspekten der Verordnung und der Leitlinien auseinander. So fordert sie unter anderem, dass Nutzungsbeschränkungen in Technologietransfervereinbarungen – als grundsätzlich nicht wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen – nicht unter die Gruppenfreistellungsverordnung fallen sollten. Zudem solle die Definition von Nutzungsbeschränkungen in den Leitlinien erweitert werden. Auch solle die Lizensierung von Datenpaketen in die Liste der Technologierechte in der Verordnung aufgenommen werden. Daneben sei es im Lichte der jüngeren Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Bereich anderer Gruppenfreistellungsverordnungen erforderlich, die Verordnung und Leitlinien anzupassen.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme Nr. 42/2023 (Juli 2023) (EN)
- Konsultationsverfahren der Kommission
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 19/2022, 15/2021