Übertragung von Strafverfahren – Rat
Der Rat hat am 5. November 2024 die Einigung über den Verordnungsvorschlag zur Übertragung von Strafverfahren förmlich angenommen. Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt kann sie nun in Kraft treten.
Die Verordnung enthält einen Katalog von Kriterien, anhand derer entschieden werden soll, ein Strafverfahren auf einen anderen Mitgliedstaat zu übertragen. Darunter ist beispielsweise der Umstand, dass die Tat auf dem Staatsgebiet eines anderen Staates begangen wurde oder dass eine oder mehrere verdächtige oder angeklagte Personen dort aufhältig sind.
Das Gesetzgebungsverfahren war seitens der europäischen Anwaltschaften intensiv begleitet worden. Nach wie vor nicht enthalten sind Regelungen zur Lösung von Jurisdiktionskonflikten.
Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag im April 2023 vorgelegt, im März 2024 und damit noch vor den Wahlen für das EP, war die Trilogeinigung erzielt worden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (November 2024)
- Angenommener Text des Rates (November 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2023, 01/2023