Übertragung von Strafverfahren – Eurojust
Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust hat eine Studie zur Übertragung von Strafverfahren veröffentlicht. Derzeit fehlt ein EU-Instrument, welches diesen Bereich regelt, obwohl Übertragungen von Verfahren die Justiz effizienter machen und nicht zuletzt den Grundrechten angeklagter Personen Rechnung tragen.
Der Bericht befasst sich mit den größten Herausforderungen, welche Eurojust identifiziert hat und zeigt Best Practice - Beispiele auf. Es wird auch auf Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen eingegangen. Darauf basierend werden Empfehlungen für Praktiker und den EU-Gesetzgeber gegeben. Probleme gehen insbesondere auf unterschiedliche nationale Regelungen zurück und betreffen beispielsweise Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Übertragung, Übersetzungen oder die Zulässigkeit von Beweismitteln in solchen Verfahren. Eurojust kommt zu dem Schluss, dass ein neues EU-Instrument über gemeinsame Kriterien und Verfahren zur Übertragung zu Rechtssicherheit, Effektivität und Effizienz beitragen würde.
Die europäische Anwaltschaft verfolgt diese Thematik mit Spannung.
Weiterführende Links:
- Studie von Eurojust (EN) (Januar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 23/2021, 22/2021