Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2023

Übertragung von Strafverfahren – KOM

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2023 einen Verordnungsvorschlag zur Übertragung von Strafverfahren vorgelegt. Begründet wird dessen Notwendigkeit damit, dass aufgrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität auch immer öfter mehrere Staaten befugt seien, dieselbe Tat strafrechtlich zu verfolgen.

13.04.2023Newsletter

Dies gefährde zum einen das Doppelverfolgungs- bzw. Bestrafungsverbot und führe zum anderen zu wenig effizienten Verfahren und unnötigem Mehraufwand. Auch seitens der Anwaltschaft wurde zuletzt ein entsprechender Bedarf erörtert.

Durch den Vorschlag soll nun ein Verfahren für den Verfahrenstransfer zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden, welches starke Verfahrensgarantien enthält und den Schutz der Grundrechte für Täter wie Opfer sicherstellt. Der Vorschlag enthält eine Liste gemeinsamer Kriterien für die Übertragung sowie der Ablehnungsgründe und eine Frist zur Entscheidung darüber. Geregelt sind auch die Rechte verdächtiger und angeklagter Personen sowie der Opfer. In ihrem beigefügten Arbeitsdokument begründet die Kommission u. a. die Wahl einer Verordnung als Instrument damit, dass eine entsprechende Einheitlichkeit der Regelungen erforderlich sei, sie fasst darin auch die Ergebnisse der vorangegangenen Konsultation zusammen.

Interessenträger können sich bis zum 8. Juni 2023 an der entsprechenden Konsultation beteiligen.

Weiterführende Links: