Trilogeinigung zur Menschenhandelrichtlinie – Rat/EP
Rat und EP haben sich am 24. Januar 2024 auf einen Kompromiss zur Richtlinie gegen den Menschenhandel geeinigt. Dieser enthält verbesserte Instrumente zur Ermittlung und Verfolgung von neuen, einschließlich digitalen Formen der Ausbeutung.
Die BRAK hatte zum Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen und dabei bereits den Trend kritisiert, dass durch legislative Maßnahmen ein einheitlicher Rechtsrahmen im Bereich des materiellen Strafrechts hergestellt und die - nach Ansicht der Kommission - nicht ausreichende Sanktionspraxis der Mitgliedstaaten merklich verschärft werden soll, was im Konflikt mit der EU-Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des materiellen Strafrechts steht. Nun müssen Rat und EP den Kompromiss förmlich annehmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Januar 2024)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 39/2023 (Juli 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 18/2023