Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 2/2024 v. 02.02.2024

Trilogeinigung zum EU-Geldwäschepaket; Trilogeinigung zur Sanktionierung der Sanktionsumgehung angenommen; Trilogeinigung zur Menschenhandelrichtlinie; Lage der Grundrechte in der Union 2022/2023; Stärken Europäischer Betriebsräte; Neujahrsempfang in Brüssel; Programm für junge Anwältinnen und Anwälte in Paris

02.02.2024Newsletter
  • Rat und EP haben sich am 24. Januar 2024 auf einen Kompromiss zur Richtlinie gegen den Menschenhandel geeinigt. Dieser enthält verbesserte Instrumente zur Ermittlung und Verfolgung von neuen, einschließlich digitalen Formen der Ausbeutung.
  • Das EP hat am 18. Januar 2024 in einer Entschließung die Lage der Grundrechte in der Union in den Jahren 2022 und 2023 dargelegt. Dabei wird insbesondere die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Zugang zur Justiz für die Sicherung von Demokratie und der Wahrung von Grundrechten hervorgehoben.
  • Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2024 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte (EBR) vorgelegt.
  • Am 24. Januar 2024 fand wieder erstmalig seit der pandemiebedingten Pause der gemeinschaftliche Neujahrsempfang der Bundesrechtsanwaltskammer, des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Česká advokátní komora (ČAK), des Orde van Vlaamse Balies (OVB), des Bar Council of England and Wales, des Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone de Belgique und dem Barreau de Luxembourg in Brüssel statt – knapp 130 Gäste folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Repräsentanz in der Avenue des Nerviens.
  • Auch dieses Jahr empfängt die Pariser Anwaltskammer etwa 30 junge Anwältinnen und Anwälte bis zum Alter von 40 Jahren aus der ganzen Welt zu ihrem „International Internship“-Programm, um ihnen Einblicke in das französische Rechtssystem zu gewähren.