Positionierung zur Menschenhandelsrichtlinie – EP
Die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des EP haben am 5. Oktober 2023 ihre Position zur Menschenhandelsrichtlinie angenommen und fordern darin u. a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs.
So sollen die reproduktive Ausbeutung, die Ausbeutung von Heimkindern und die Rekrutierung von Kindern für kriminelle Aktivitäten mitaufgenommen werden. Es soll ferner im Bereich der sexuellen Ausbeutung die Inanspruchnahme von Diensten, welche die Opfer von Menschenhandel erbringen, bestraft werden.
Die BRAK hatte zum Vorschlag der Kommission Stellung genommen und dabei u. a. den Trend kritisiert, dass durch legislative Maßnahmen ein einheitlicher Rechtsrahmen im Bereich des materiellen Strafrechts hergestellt und die - nach Ansicht der Kommission - nicht ausreichende Sanktionspraxis der Mitgliedstaaten merklich verschärft werden soll, was im Konflikt mit der EU-Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des materiellen Strafrechts steht.
Hintergrund des Legislativvorschlages sind die seit Inkrafttreten der alten Richtlinie 2011 eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen, insbesondere im Bereich Technologie. Das Plenum des EP wird voraussichtlich in seiner Sitzung in der kommenden Woche über den Bericht abstimmen, im November können dann die Trilogverhandlungen beginnen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Oktober 2023)
- Bericht des EP (Oktober 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 39/2023 (Juli 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2023, 23/2022, 24/2021, 16/2021