Adoption als Voraussetzung für Mutterschaft – EGMR
Der EGMR hat am 12. November 2024 im Urteil R. F. und andere gegen Deutschland (Nr. 46808/16) entschieden, dass kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK vorliegt, wenn eine lesbische Mutter in Deutschland ihr genetisches Kind adoptieren muss, das ihre Partnerin ausgetragen und geboren hat.
Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil fest, dass die Verweigerung der Mutterschaftsanerkennung aufgrund des Verbotes der Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland vorhersehbar gewesen sei und unter Berücksichtigung des großen Ermessensspielraums für Staaten in ethisch schwierigen Fällen, Deutschland nicht gegen seine Verpflichtungen nach der EMRK verstoßen habe, indem es die Klägerin zwang, den Weg der Adoption zu gehen, während es keine Schwierigkeiten für die Klägerin gab, ihre Beziehung zu dem Kind im Alltag zu leben.
Weiterführender Link:
- Urteil des EGMR (FR) (November 2024)