Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 20/2024 v. 22.11.2024

Unverhältnismäßigkeit von Erfolgshonoraren; Entscheidung in der Rechtssache Jones Day; Definitionen und Verbote des AI-Act; Erster Entwurf für einen Praxiscode GPAI; Konsultation zum EU-Justizbarometer 2025; Human Rights Award 2024 für die Panzi Foundation; Adoption als Voraussetzung für Mutterschaft

22.11.2024Newsletter
  • Der EGMR urteilte am 12. November 2024 in der Rechtssache Associated Newspapers Limited gegen das Vereinigte Königreich, dass im Falle eines unverhältnismäßig hohen anwaltlichen Erfolgshonorars eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung vorliegt.
  • Die Europäische Kommission hat einen ersten Entwurf für ihren Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke (General Purpose AI, GPAI) veröffentlicht. Vorausgegangen war dem eine öffentliche Konsultation, an der sich auch die BRAK beteiligt hatte.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 6. Dezember 2024 eine gezielte, nichtöffentliche Konsultation zum Justizbarometer 2025 durch. Die BRAK wird sich auch in diesem Jahr wieder mit einem Beitrag beteiligen.
  • Anwälte der Legal Clinic der Panzi Foundation erhielten am 21. November 2024 den Menschenrechtspreis 2024 des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) für ihre Arbeit zur Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo.
  • Der EGMR hat am 12. November 2024 im Urteil R. F. und andere gegen Deutschland (Nr. 46808/16) entschieden, dass kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK vorliegt, wenn eine lesbische Mutter in Deutschland ihr genetisches Kind adoptieren muss, das ihre Partnerin ausgetragen und geboren hat.