Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2024

Übergangsverordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online – EP/Rat

EP und Rat haben sich im Februar auf eine Verlängerung der Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet, auch bekannt als „Chatkontrolle“ oder „CSAM“, geeinigt. Die Verlängerung soll zwei Jahre betragen.

01.03.2024Newsletter

Die Regelung läuft am 3. August 2024 ab, die Europäische Kommission hatte im Mai 2023 einen Vorschlag für eine Dauerlösung vorgelegt, welche ebenfalls scharf kritisiert wurde, eine Einigung darüber ist noch nicht absehbar. Die in beiden Texten vorgesehene freiwillige (Übergangsverordnung) bzw. verpflichtende (neuer Vorschlag) Durchsuchung von Online-Inhalten begegnet ernsten rechtsstaatlichen Bedenken, auch die anwaltliche Verschwiegenheit ist davon bedroht.

Rat und EP haben sich nun darauf verständigt, die Verordnung bis zum 3. April 2026 zu verlängern. Der Rat hatte sich ursprünglich für eine Verlängerung um drei Jahre, das EP für eine Verlängerung von ca. einem Jahr ausgesprochen.

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