Übergangsverordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online – EP/Rat
EP und Rat haben sich im Februar auf eine Verlängerung der Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet, auch bekannt als „Chatkontrolle“ oder „CSAM“, geeinigt. Die Verlängerung soll zwei Jahre betragen.
Die Regelung läuft am 3. August 2024 ab, die Europäische Kommission hatte im Mai 2023 einen Vorschlag für eine Dauerlösung vorgelegt, welche ebenfalls scharf kritisiert wurde, eine Einigung darüber ist noch nicht absehbar. Die in beiden Texten vorgesehene freiwillige (Übergangsverordnung) bzw. verpflichtende (neuer Vorschlag) Durchsuchung von Online-Inhalten begegnet ernsten rechtsstaatlichen Bedenken, auch die anwaltliche Verschwiegenheit ist davon bedroht.
Rat und EP haben sich nun darauf verständigt, die Verordnung bis zum 3. April 2026 zu verlängern. Der Rat hatte sich ursprünglich für eine Verlängerung um drei Jahre, das EP für eine Verlängerung von ca. einem Jahr ausgesprochen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Februar 2024)
- Verordnungstext (November 2023)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 65/2020 (November 2020) zur Übergangsverordnung
- Stellungnahme der BRAK Nr. 22/2023 (Mai 2023) zum Vorschlag für eine verpflichtende Lösung
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2023