Politische Einigung zum Cyber-Solidaritätsakt – Rat/EP
Die Verhandlungsführer im informellen Trilog haben in der Nacht vom 5. März 2024 eine politische Einigung zum sog. Cyber-Solidaritätsakt erzielt. Die Verordnung soll die Fähigkeiten in der Union, Cyberangriffen vorzubeugen, sie zu erkennen und sie zu bekämpfen, bündeln und stärken. Damit sollen Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in der Union resilienter gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen werden.
Hintergrund des am 18. April 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakts sind insbesondere die militärischen Optionen Russlands in der Ukraine, der feindselige Cyberoperationen großen Ausmaßes vorausgingen, die auch weiterhin andauern. Auch darüber hinaus nehmen kriminell und politisch motivierte Cyberangriffe weltweit enorm zu. Mit dem Rechtsakt soll der komplexen Bedrohungslage sowie der zunehmenden Vernetzung von öffentlichen und privaten Akteuren und der in der Folge gewachsenen Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung getragen werden. Grundgedanke des neuen Rechtsakts ist, den Informationsaustausch zwischen relevanten Akteuren in den Mitgliedstaaten zu verbessern und gemeinsame Kapazitäten zu nutzen.
Die politische Einigung muss noch durch Rat und EP formell bestätigt werden. Daneben erzielten die Verhandlungsführer Einigkeit hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit in der Union. So soll u. a. eine punktuelle Überarbeitung des sog. Cyber-Sicherheitsakts, der im Jahr 2019 in Kraft trat, erfolgen sowie ein Handbuch zur Gewährleistung der Integrität von Wahlen aus der Perspektive der Cybersicherheit veröffentlicht werden.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung des Rats (EN) (März 2024)
- Presseerklärung der Kommission (März 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2023, 21/2022, 17/2022