Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2024

Geldwäschepaket im Plenum – EP

Nach den federführenden LIBE- und ECON-Ausschüssen des EP hat am 24. April 2024 auch dessen Plenum die drei Gesetzesvorhaben des Geldwäschepakets angenommen.

26.04.2024Newsletter

Die BRAK hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt. Nun bleibt das anwaltliche Berufsgeheimnis in der neuen Geldwäscheverordnung in Bezug auf Melde- und Sorgfaltspflichten geschützt, der Trilog dazu ist im Januar abgeschlossen worden. Geeinigt hatte man sich ferner u. a. auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Bereits im Dezember hat es eine teilweise Einigung über die Verordnung zur neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA gegeben, die der AMLA nur noch abgeschwächte Befugnisse über die Selbstverwaltungseinrichtungen zuspricht. Es ist ferner bereits entschieden worden, dass die AMLA ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird.

Die drei Gesetze müssen noch vom Rat förmlich angenommen werden, nachdem der AStV bereits zugestimmt hat.

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