Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2024

Trilogeinigung zum EU-Geldwäschepaket – EP/Rat

Am 18. Januar 2024 haben sich Rat und EP auf Kompromisse zur Geldwäscheverordnung sowie zur neuen Geldwäscherichtlinie geeinigt. Beide Vorhaben sind Teil des sog. EU-Geldwäschepakets.

02.02.2024Newsletter

Die BRAK hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt. Nun bleibt das anwaltliche Berufsgeheimnis – wie es sich abzeichnet – in Bezug auf Melde- und Sorgfaltspflichten geschützt. Geeinigt hat man sich u. a. auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 €. Bereits im Dezember hat es eine teilweise Einigung über die Verordnung zur neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA gegeben, die der AMLA nur noch abgeschwächte Befugnisse über die Selbstverwaltungseinrichtungen zuspricht. Offen geblieben ist der Sitz der Behörde, derzeit finden Anhörungen der Bewerber statt. Unter diesen ist auch Deutschland mit Frankfurt am Main.

Die Texte werden nun finalisiert und müssen dann von Rat und EP förmlich angenommen werden.

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