Umfangreichere Gesetze zur Verhinderung von Menschenhandel angenommen – EP
Am 23. April 2024 hat das EP mir einer eindeutigen Mehrheit von 563 Stimmen bei lediglich 7 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen neue Regelungen im Kampf gegen Menschenhandel und für den Schutz der Betroffenen beschlossen.
Insbesondere weitet die neue Richtlinie dabei den Anwendungsbereich der Maßnahmen der EU gegen Menschenhandel aus und kriminalisiert neben sexueller Ausbeutung und Arbeit nun auch Zwangsheirat, illegale Adoption und die Ausnutzung von Leihmutterschaft. Es soll die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Behörden zur Bekämpfung von Menschenhandel und Asylbehörden verbessert werden, damit Opfer angemessenen internationalen Schutz erhalten. Auch soll den Betroffenen der Zugang zu Schutzräumen und sicheren Unterkünften ermöglicht werden. Darüber hinaus wird die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von Opfern von Menschenhandel erbracht werden, unter Strafe gestellt, wenn der Nutzer von der Ausbeutung weiß. Die Richtlinie beinhaltet zudem die Einführung von Sanktionen, wenn Unternehmen des Menschenhandels überführt werden.
Somit umfasst die Richtlinie einerseits Mittel, um einen besseren Opferschutz zu gewährleisten und anderseits Sanktionsmittel, um Menschenhandel zu unterbinden. Auch die BRAK hatte zum Vorschlag Stellung genommen.
Nun muss der Rat dem Richtlinienvorschlag noch final zustimmen. Die Richtlinie wird dann 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Das Gesetzesvorhaben ist eine Reaktion auf die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, welche diese in den Schlussfolgerungen bei der „Conference of the Future of Europe“ formuliert hatten.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (April 2024)
- Angenommener Text des EP (April 2024)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 39/2023 (Juli 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2023