Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2023

Kampf gegen den Menschenhandel – BRAK

Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2022 eine Überarbeitung der Richtlinie zum Kampf gegen den Menschenhandel vorgelegt, zum laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die BRAK nun Stellung genommen. Wie auch die Kommission, sieht die BRAK einen dringenden Bedarf für die Überarbeitung der Richtlinie aufgrund der seit 2011 eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen.

20.07.2023Newsletter

Die BRAK thematisiert in ihrer Stellungnahme zunächst den Trend, dass durch legislative Maßnahmen ein einheitlicher Rechtsrahmen im Bereich des materiellen Strafrechts hergestellt werden und die - nach Ansicht der Kommission – nicht ausreichende Sanktionspraxis der Mitgliedstaaten merklich verschärft werden soll. Unmittelbar zum Erlass supranationaler Strafvorschriften ist die Union aber nur in dem eng begrenzten Bereich der Bekämpfung von Betrugstaten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, befugt (Art. 325 Absatz 4 AEUV). Im Übrigen darf sie nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nur in den Grenzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit tätig werden.

Konkret in Bezug auf die Richtlinie spricht sich die Stellungnahme für einen effektiven nationalen Verweisungsmechanismus aus. Im Hinblick auf die neuen Tatbestände Zwangsehe und illegale Adoption befürchtet die BRAK eine Aufweichung der rechtlichen Konturen bestehender Tatbestände. Schließlich werden Sanktionen gegen juristische Personen und strafrechtliche Sanktionen auf Seiten der Nachfragenden thematisiert.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ferner die Hoffnung, dass die „non-punishment-clause“ des § 154 c Abs. 2 StPO im deutschen Recht endlich in eine Form gebracht wird, die die Anwendung sowohl für die anwaltliche Vertretung mutmaßlicher Opfer als auch für die Verteidigung in Verfahren wegen Menschenhandels transparent und berechenbar gestaltet.

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