Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2024

Einigung zur Zahlungsverzugsverordnung – EP

Am 23. April 2024 hat das Plenum des EP den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zur Zahlungsverzugsverordnung in erster Lesung angenommen.

10.05.2024Newsletter

Als Ursache ihres Handlungsbedarfs adressierte die Europäische Kommission zum einen Verhandlungsasymmetrien sowie zum anderen die Beobachtung, dass rund ein Viertel von Unternehmensinsolvenzen ihren Quell in Zahlungsverzügen fänden. Damit sei eines der formulierten Ziele des Verordnungsvorschlags zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr die Erhöhung der „Zahlungsdisziplin aller Beteiligter“. Vor diesem Hintergrund schlug die Kommission eine Verschärfung der geltenden Richtlinienvorschriften (2011/7/EU) vor und unterbreitete die Kürzung der maximalen Zahlungsfrist von 60 auf 30 Tage.

Auch der angenommene Berichtstext des EP sieht eine solche Verkürzung der maximalen Zahlungsfrist von 60 auf 30 Tage vor – hiervon soll jedoch im B2B-Bereich abgewichen und unter ausdrücklicher Vereinbarung eine Frist von 60 bis zu 120 Tagen zugrunde gelegt werden können.

Die BRAK hatte sowohl gegenüber dem BMJ als auch gegenüber der Kommission zum Verordnungsvorschlag Stellung genommen und nicht nur Bedenken im Hinblick auf den intendierten Wegfall der maximalen Zahlungsfrist von 60 Tagen geäußert, sondern auch zur Einrichtung und Einführung nationaler öffentlicher Durchsetzungsbehörden angemerkt, dass ein administrativer Bereich geschaffen werde, der einen strukturfremden Eingriff in den von der Privatautonomie beherrschten Rechtsverkehr und Zivilprozess bewirkt. Zudem kritisierte die BRAK, dass das vorgesehene Initiativrecht der Durchsetzungsbehörden weit über die nationalen Möglichkeiten eines Amtshandelns hinaus geht.

Angenommen wurde der Text mit 459 zu 96 Stimmen bei 54 Enthaltungen. Das Gesetzgebungsverfahren wird erst nach den Europawahlen voranschreiten.

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