Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2025

Ausweitung des Konzepts „sicherer Drittstaat“ – KOM

Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348 veröffentlicht. Dieser soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, unter erweiterten Bedingungen eine Verbindung zwischen einem Asylsuchenden und einem Drittstaat anzunehmen. Dadurch sollen Rückführungen vermehrt ermöglicht werden.

06.06.2025 Newsletter

Bisher war die Rückführung in einen sicheren Drittstaat nur dann möglich, wenn zwischen dem Asylsuchenden und einem Drittstaat eine Verbindung bestand, die eine Rückführung sinnvoll erscheinen ließ. Nun soll daneben auch der Transit durch den entsprechenden Drittstaat ein alleinstehender Grund zur Rückführung dorthin sein sowie das Bestehen eines Abkommens oder einer Vereinbarung mit einem Drittstaat, wonach dieser Antragsteller aufnimmt, während deren Anträge auf ihre Begründetheit überprüft werden.

Schließlich soll der Rechtsbehelf einer betroffenen Person gegen die Rückführungsentscheidung nun grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Im nächsten Schritt beraten das EP und der Rat über den Verordnungsvorschlag.

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