Konsultation über Hochrisiko-KI – KOM
Das AI Office der Europäischen Kommission konsultiert noch bis zum 18. Juli 2025 zur Klassifizierung als Hochrisiko-KI im Sinne der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz.
Art. 6 Abs. I und Abs. II i.V.m. Annex III enthalten die entsprechenden Vorschriften, in Annex III wird unter Nr. 8a) auch die Rechtspflege sowie unter Nr. 6 die Strafverfolgung und unter Nr. 7 der Bereich Migration, Asyl und Grenzkontrollen aufgeführt. Gem. Art. 6 Abs. V ist die Kommission zur Bereitstellung von Leitlinien zur praktischen Umsetzung des Artikels einschließlich einer umfassenden Liste sog. „Use Cases“ verpflichtet. Die Konsultation untergliedert sich in die folgenden Teile: Einstufung als Hochrisiko-KI gem. Art. 6 Abs. 1, Einstufung als Hochrisiko-KI gem. Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Annex III, Allgemeine Fragen zur Einstufung, insbesondere hinsichtlich Zweck des Systems und Überschneidungen mit Annex I und II, Anforderungen und Pflichten in Bezug auf Hochrisiko-KI und Bedürfnis einer Anpassung der Liste in Annex III sowie der Vorschriften über verbotene Anwendungen i.S.v. Art. 5.
Entsprechende Leitlinien zu verbotenen Anwendungen im Sinne des Art. 5 hat die Kommission bereits im Februar veröffentlicht.
Weiterführende Links:
- Pressemittelung und Konsultation der Kommission (Juni 2025)
- Leitlinien zu verbotenen Anwendungen (EN) (Februar 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 20/2024