Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 12/2025 v. 20.06.2025

Anwalt in Haft; Konsultation über Hochrisiko-KI; Bericht zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024; Neue Verbraucherstrategie 2025-2030 und Aktionsplan im Binnenmarkt; Keine Beihilfe zur unerlaubten Einreise; Partielle allgemeine Ausrichtung beim Erwachsenenschutz; Halbzeitbericht über die Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

  • Am 19. Juni 2025 ist der Anwalt des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, Mehmet Pehlivan, erneut verhaftet worden. Die BRAK hatte das Vorgehen gegen die türkische Anwaltschaft bereits in der Vergangenheit vehement kritisiert.
  • Das AI Office der Europäischen Kommission konsultiert noch bis zum 18. Juli 2025 zur Klassifizierung als Hochrisiko-KI im Sinne der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz.
  • Der EuGH hat im Fall C-460/23 (Kinsa) am 3. Juni 2025 geurteilt, dass der Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Einreise nicht erfüllt ist, wenn eine Person zusammen mit minderjährigen Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats einreist und sie die tatsächliche Sorge für diese Minderjährigen ausübt.
  • Das Plenum des EP hat am 18. Juni 2025 einen Bericht zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 der Europäischen Kommission verabschiedet. Dabei wird das Fortbestehen zahlreicher Bedrohungen für die Rechtsstaatlichkeit in der Union angeprangert und insbesondere auch ein stärkerer Schutz von Menschenrechtsverteidigern, zu denen auch Anwälte zählen können, gefordert.
  • Der Rat der Europäischen Union hat sich am 12. Juni 2025 auf die wichtigsten Aspekte eines Verordnungsentwurfs geeinigt, der die Rechte und die Unterstützung von schutzbedürftigen Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen garantieren soll. Diese partielle allgemeine Ausrichtung deckt Teile des neuen Rechtsakts ab.