Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2025

Neue Verbraucherstrategie 2025-2030 und Aktionsplan im Binnenmarkt – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Verbraucherstrategie 2025-2030 und dem Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt durch.

20.06.2025Newsletter

Aufbauend auf der Verbraucheragenda von 2020, die bis 2025 festgelegt war, sollen neue Prioritäten und Maßnahmen zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen formuliert werden: Als eine solche Herausforderung wird u. a. die zunehmende Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs im EU-Binnenmarkt adressiert, die eine Vielzahl regulatorischer und praktischer Fragestellungen mit sich bringe. Trotz fortschreitender Integration bestünden auch weiterhin grenzüberschreitende Hemmnisse, etwa durch Liefer- und Zahlungsbeschränkungen, sowie eingeschränkte Dienstleistungsangebote in bestimmten Sektoren. Hinzu komme die wachsende Präsenz von Drittstaatenanbietern, deren Produkte häufig nicht den EU-Standards entsprechen würden und deren Marktverhalten nur schwer kontrollierbar sei. Auch die digitalen Geschäftsmodelle stellen bestehende Verbraucherschutzregelungen vor neue Herausforderungen, die neuer Lösungsansätze bedürfen – etwa durch manipulative Designstrategien, intransparente Empfehlungssysteme oder rechtlich schwer fassbare Formen unlauterer Werbung. Der aktuelle Ordnungsrahmen, etwa das Gesetz über digitale Dienste, greife hier nur teilweise und lässt relevante Anwendungsbereiche wie Direktvertrieb oder Online-Spiele weitgehend ungeregelt. Darüber hinaus erschweren komplexe regulatorische und bürokratische Anforderungen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am digitalen Binnenmarkt.

Als Ziele der neuen verbraucherpolitischen Strategie werden vor diesem Hintergrund die digitale Fairness, eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts sowie die Erarbeitung eines Aktionsplans für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt formuliert.

Interessenträger können sich bis zum 31. August 2025 beteiligen und Stellung nehmen.

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