Schlussfolgerungen zum Einsatz von KI in der Justiz – Rat
Der Rat der EU hat Ende 2024 seine Beurteilungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Justiz in Schlussfolgerungen veröffentlicht. Er formuliert darin konkrete Ersuchen an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten.
Der Rat betont, dass künstliche Intelligenz im Justizbereich stets und uneingeschränkt im Einklang mit den EU-Grundrechten erfolgen muss, dies schließe das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires, öffentliches Verfahren sowie die Unschuldsvermutung und Verteidigerrechte mit ein. Die Letztentscheidung müsse dabei stets eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit bleiben. Der Einsatz von KI sei in diesem Kontext hochriskant und müsse daher strengen Anforderungen unterliegen.
Die Kommission wird darum ersucht, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des AI Acts zu unterstützen und weiterhin die Möglichkeiten von KI, auch mittels der Förderung einer angemessenen Finanzierung der Forschung, Entwicklung und Nutzung von KI in der Justiz, zu erforschen.
Der Rat appelliert explizit an die Mitgliedstaaten, die Unterstützung für und Zusammenarbeit mit auch den Angehörigen der Rechtsberufe zu fördern. Es muss sichergestellt werden, dass alle Angehörigen von Rechtsberufen, welche KI nutzen, auch über die erforderliche Kompetenz verfügen und entsprechend sensibilisiert sind.
Weiterführender Link:
- Schlussfolgerungen des Rates (Dezember 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2024