Vorschlag für gemeinsames europäisches Rückkehrsystem – KOM
Die Europäische Kommission hat am 11. März 2025 eine neue Rückkehrverordnung („Return Regulation“) für die Rückführung von Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, vorgeschlagen. Ziel ist es, ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem zu schaffen.
Der Verordnungsvorschlag sieht eine gemeinsame europäische Rückkehranordnung vor, die es ermöglichen soll, dass ein Mitgliedstaat die Rückkehrentscheidung eines anderen Mitgliedstaates direkt anerkennen und vollstrecken kann, ohne ein eigenes Verfahren anstrengen zu müssen. In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn die sich illegal in der EU aufhaltende Person nicht kooperiert, darf die Rückkehr erzwungen werden. Auch die Kürzung oder Verweigerung von Beihilfen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten sollen ermöglicht werden. Bei Fluchtgefahr wird eine Inhaftierung bis zu 24 Monaten möglich sein. Rechtsmittel gegen die Rückkehrentscheidung sollen nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung entfalten und sogenannte „Return Hubs“ ermöglicht werden. Das heißt konkret, dass Personen, gegen die eine endgültige Rückkehrentscheidung ergangen ist, in einen Drittstaat abgeschoben werden können, der mit der EU oder einem einzelnen Mitgliedstaat ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Die Empfänger einer Rückkehranordnung sollen maximal 14 Tage Zeit haben, um ein Rechtsmittel einzulegen und auf Antrag das Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung durch einen unabhängigen Rechtsberater haben.
Im nächsten Schritt werden das EP und der Rat in erster Lesung über den Vorschlag beraten.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (März 2025)
- Verordnungsvorschlag der Kommission (EN) (März 2025)