Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 7/2025 v. 11.04.2025

Strategie für die innere Sicherheit; Kanzleidurchsuchung bedarf schriftlichen Durchsuchungsbefehls; Gerichtliche Kontrolle für Verfahrenshandlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft; Aktionsplan für den KI-Kontinent; Angehende österreichische Rechtsanwälte dürfen Ausbildung im Ausland absolvieren; Rechtsstaatlichkeit in Gefahr;

  • Am 1. April 2025 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung über eine europäische Strategie zur inneren Sicherheit veröffentlicht. Diese soll zu einer verstärkten Resilienz beitragen und die EU in ihrer Fähigkeit, Bedrohungen vorherzusehen, zu identifizieren und wirksam zu bekämpfen, unterstützen.
  • Der EGMR entschied am 3. April 2025 in der Rs. Kulák v. Slovakia (no. 57748/21), dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt.
  • Die Europäische Kommission hat am 9. April 2025 ihren Aktionsplan für den KI-Kontinent, begleitet von zwei Konsultationen, vorgestellt. Rückmeldungen holt sie zu den Themen Cloud und KI sowie industrielle Nutzung von künstlicher Intelligenz ein.
  • Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat in seinem Standing Committee am 4. April 2025 in einem Statement seine Unterstützung der American Bar Association (ABA) bekräftigt. Eine zweite Erklärung ruft Entscheidungsträger und Justizakteure zur Wahrung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien auf.