Jahresbericht über die Verordnung über digitale Märkte – KOM
Die Europäische Kommission hat am 25. April 2025 ihren zweiten Jahresbericht über die Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), Verordnung (EU) 2022/1925, veröffentlicht. Der Bericht beschreibt die Maßnahmen, die im Jahr 2024 für die wirksame Durchsetzung des DMA und zur Gewährleistung von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt ergriffen wurden.
Dies umfasst die Benennung von Gatekeepern, den Dialog mit ihnen sowie Dritten über mögliche Optimierungen für eine bessere Einhaltung der Vorschriften, die Einleitung von Spezifikationsverfahren und Untersuchungen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften durch Gatekeeper. Unter anderem berichtet die Kommission auch über ihre Zusammenarbeit und Koordinierung mit nationalen Behörden, um eine kohärente und effiziente Durchsetzung zu gewährleisten.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (April 2025)
- Jahresbericht der Kommission (April 2025)
- Verordnung über digitale Märkte (September 2022)