Einigung über den Verordnungsentwurf zum Schutz Erwachsener – Rat
Der Rat der Europäischen Union hat am 6. März 2026 seinen Standpunkt zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den Schutz Erwachsener festgelegt.
Das künftige EU-Gesetz garantiert die Rechte von schutzbedürftigen Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen, wie dem Verkauf von Eigentum oder einer medizinischen Versorgung im Ausland. Geschützt werden Erwachsene, die aufgrund ihres Gesundheitszustands wie altersbedingte Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen ohne eine Unterstützung zu treffen. Die Verordnung zielt darauf ab, dass das Recht auf Selbstbestimmung, einschließlich der Freiheit des Einzelnen, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, geachtet wird. Nun hat sich der Rat auf die verbleibenden Bestimmungen hinsichtlich der Unterbringung eines Erwachsenen und die Einführung eines europäischen Unterstützungs- und Vertretungszertifikats geeinigt. Die Verordnung führt auf Grundlage des Haager Übereinkommens aus dem Jahr 2000 über den Internationalen Schutz von Erwachsenen näher aus, welche nationalen Gerichte in grenzüberschreitenden Fällen zuständig sind. Schließlich sieht die Verordnung die automatische Anerkennung von Schutzmaßnahmen vor, um eine grenzüberschreitende Sicherheit zu gewährleisten.
Die BRAK hatte sich zu dem Verordnungsvorschlag im September 2023 in einer Stellungnahme geäußert. Sie regte dabei unter anderem dazu an, verpflichtend die Durchführung eines Konsultationsverfahrens als Voraussetzung für die Unterbringung eines schutzbedürftigen Erwachsenen in einem anderen Mitgliedstaat vorzuschreiben.
Die Einigung wird dem Rat nun als Grundlage bei den im nächsten Schritt folgenden interinstitutionellen Trilogverhandlungen dienen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (März 2026)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 54/2023 (September 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2025; 17/2023; 11/2023