Vorläufige Einigung über den Schutz Erwachsener – EP
Das EP und die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten haben am 12. Mai 2026 eine vorläufige Einigung über eine neue Gesetzgebung für das Recht auf Selbstbestimmung für schutzbedürftige Erwachsene in der EU erzielt.
Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Erwachsene, die in Bereichen wie medizinische Versorgung, Wohnort, Immobilien, Handel oder Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten auf Unterstützung angewiesen sind, in grenzüberschreitenden Fällen mehr Unterstützung und besseren Schutz erhalten. Die neuen Vorschriften ermöglichen es Erwachsenen, ihren eigenen Schutz und ihre Unterstützung für den Fall zu regeln, dass sie sich später einmal nicht mehr selbst um diese Angelegenheiten kümmern können. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Angelegenheiten festgelegt und sichergestellt, dass die Entscheidungen der betroffenen Personen respektiert werden. Erwachsene, die Unterstützung benötigen, können eine europäische Bescheinigung über Unterstützung und Vertretung beantragen, die EU-weit gültig ist. Die Bescheinigung kann auch für den Nachweis verwendet werden, dass eine benannte Person befugt ist, den Erwachsenen zu vertreten oder zu unterstützen.
Sobald das EP und der Rat den Verordnungsvorschlag förmlich angenommen haben, wird der Vorschlag 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung des EP (EN) (Mai 2026)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 54/2023 (September 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 05/2026; 12/2025; 17/2023