Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie – BRAK
Im Juli 2026 hat sich die BRAK mit einer Stellungnahme an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu künftigen Leitlinien zur Umsetzung der sogenannten EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) beteiligt.
Unternehmen ab einer gewissen Größe sollen verpflichtet sein, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in ihrer sogenannten Aktivitätskette zu erfüllen. Damit ähnelt die CSDDD konzeptuell dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), geht jedoch darüber hinaus. Die ersten nationalen Umsetzungsfristen für die CSDDD enden aufgrund von Verlängerungen durch das sogenannte Omnibus-I-Paket am 26. Juli 2028.
Die BRAK positioniert sich in ähnlicher Form wie bereits im Gesetzgebungsverfahren zur CSDDD im Jahr 2023. Es wird unterstrichen, dass die CSDDD nicht auf die Erbringung von Rechtsdienstleistungen anwendbar sein dürfe. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsanwaltschaft entstünden erhebliche grundsätzliche und praktische Probleme. Mithin ist die Klarstellung der Nichtanwendbarkeit explizit erforderlich. Die BRAK fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine entsprechende Klarstellung im Rahmen der Umsetzungsleitlinien bzw. der nationalen Umsetzungsgesetze vorzusehen.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 53/2026 (Juli 2026)
- CSDDD-Richtlinie in konsolidierter Fassung (Mäz 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2026; 22/2025; 4/2025