Einigung zum Nachhaltigkeitsomnibus
Die Verhandlungsführer von Rat und EP haben am 9. Dezember 2025 eine Einigung im informellen Trilog zum sogenannten Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket erzielt. Diese wurde vom Plenum des EP bereits am 16. Dezember 2025 bestätigt. Damit sollen Verpflichtungen für Unternehmen aufgrund der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) abgeschwächt und vereinheitlicht werden sowie erst später Anwendung finden.
Mit der Reform der erst im Jahr 2024 (CSDDD) bzw. 2023 (CSRD) in Kraft getretenen Rechtsakte sollen die Wettbewerbsfähigkeit in der EU gefördert und Aufwand und Kosten für Unternehmen reduziert werden. Insbesondere sollen Unternehmen entlastet werden, die nicht mehr als 5000 Beschäftigte haben. Für ein Inkrafttreten der Rechtsänderungen ist nun u. a. erforderlich, dass der Rat den Kompromiss noch formell bestätigt und die Rechtsakte unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die BRAK hatte sich, gemeinsam mit weiteren europäischen Anwaltsorganisationen, intensiv in die Verhandlungen zur CSDDD eingebracht, die kurz vor den Europawahlen im Jahr 2024 angenommen wurde. Unter anderem hatte die BRAK eine Stellungnahme zum Ausschluss einer möglichen direkten und indirekten Anwendbarkeit der CSDDD auf Rechtsanwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen erarbeitet. Die BRAK wird die Bestrebungen zur Reform der CSDDD weiterhin verfolgen.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung des Rats zur Trilog-Einigung (Dezember 2025)
- Presseerklärung des EP zur Annahme im Plenum (Dezember 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2025, 04/2025, 08/2024