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ERV

  • 15.10.2025Newsletter
    Die BRAK und andere Verbände kritisierten die Verzögerungen bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz. Diese sollte eigentlich bis zum 1.1.2026 erfolgen, ein Gesetzentwurf gewährt den Ländern nun ein Jahr Aufschub. Die LTO reflektiert die Kritik aus Anlass der Beratung des Entwurfs im Bundestag.
  • Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1.1.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Die BRAK kritisiert strukturelle Defizite und fordert, die bundeseinheitliche Einführung der eAkte zu forcieren.
  • 20.08.2025Newsletter
    Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.
  • 24.07.2025Newsletter
    Ab dem 1.1.2026 müssen Gerichtsakten elektronisch geführt werden. Doch die Fortschritte bei der Einführung der e-Akte sind unterschiedlich. Um befürchtete Digitalisierungslücken zu vermeiden, will das Bundesjustizministerium den Ländern ermöglichen, noch ein Jahr länger Akten papiergebunden zu führen; das sieht ein neuer Referentenentwurf vor.
  • 05.02.2025Newsletter
    Um den Zivilprozess schneller und attraktiver zu machen, haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern eine Reformkommission eingesetzt. Ende Januar hat die Kommission – an der auch die BRAK beteiligt war – ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Er enthält konkrete Reformvorschläge.
  • 08.01.2025Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf für eine entsprechende Verordnung enthält der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums praktische Verbesserungen für die Rechtsanwaltskammern. Die BRAK sieht weiterhin Kritikpunkte und verweist erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 24.10.2024Anwaltschaft
    Zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch über verfassungsgerichtliche Verfahren und Digitalisierung kam eine Delegation der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins Ende Oktober mit hochrangigen Vertretern des Bundesverfassungsgerichts zusammen.
  • 02.10.2024Newsletter
    Werden eilbedürftige Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit der Priorität „Bereitschaftsdienst“ anstelle von „eilt“ versehen, müssen Eingänge bei Gericht aufwändig einzeln zugeordnet werden. Weil dies zu erheblichen Problemen führt, bittet die nordrhein-westfälische Justiz Anwältinnen und Anwälte um Unterstützung.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2024

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

    21.08.2024Newsletter
    Die zahlenmäßige Entwicklung und geschlechterbezogene Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft sind Themen der gerade erschienenen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Außerdem geht es u.a. um die praktische Umsetzung von vollvirtuellen Videoverhandlungen, das EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot und einen Blick in den Maschinenraum der BRAK-Hauptversammlung.
  • 07.08.2024Newsletter
    Seit dem 1.8.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • Seit dem 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • 12.06.2024Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 15.05.2024Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können Kindergeld formwirksam beantragen, indem sie den Antrag über ihr beA an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse senden. Das hat der BFH jüngst klargestellt. Die Familienkasse hatte sich dagegen auf eine Vorschrift berufen, die nur die Einreichung über eine spezielle Schnittstelle vorsieht.
  • 04.11.2022Newsletter
    Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder sind elektronische Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugänglich. Seit Ende Oktober können sich Anwältinnen und Anwälte mit ihrer beA-Karte am Akteneinsichtsportal anmelden.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2022

    BAG: Einfache elektronische Signatur bei Einzelanwalt

    04.11.2022Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt ein Dokument aus dem eigenen beA einreicht, muss zur Formwahrung eine einfache elektronische Signatur anfügen, also den eigenen Namen unter den Schriftsatz setzen. Das BAG hat kürzlich entschieden, dass bei einem Einzelanwalt statt des Namens auch „Rechtsanwalt“ genügt.
  • 11.10.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der mit „Rechtsanwältin“ endet, aber keinen Namen nennt, ist nicht (einfach) signiert im Sinne von § 130a ZPO.
  • Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Sie geben ferner Hinweise zur Durchführung und Dokumentation des Versands ohne qualifizierte Signatur. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
  • 19.08.2022beA & ERV
    Seit 2022 müssen Anwälte Schriftsätze elektronisch an Gerichte senden. Und zwar auch in Verfahren ohne Anwaltszwang, so das OLG Frankfurt.
  • Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH jüngst in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft.