Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 14/2023 sind u.a. STAR: Jetzt Forschung zur wirtschaftlichen Situation von Anwält:innen unterstützen!; Podcast: Einblicke in die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs; Anwaltskonvention: BRAK gegen Einfallstor für missbräuchliche nationale Regelungen

13.07.2023Newsletter
  • Bei Wettbewerbsstörungen soll das Bundeskartellamt künftig nach einer Sektoruntersuchung in Märkte eingreifen können. Die BRAK kritisiert die neuen Eingriffsinstrumente der Behörde, die damit einen weiteren Beurteilungsspielraum und scharfe verhaltens- und kausalitätsunabhängige Maßnahmen erhält.
  • Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe 2020 aufgehoben hatte, diskutierte der Bundestag über einen rechtlichen Rahmen für die Suizidhilfe. Die BRAK befürwortet einen fraktionsübergreifenden Gesetzesvorschlag, der auf Straffreiheit und Beratung setzt. Im Bundestag scheiterten letztlich aber beide vorgeschlagenen Regelungskonzepte.
  • Wohnungseigentumsgemeinschaften sollen künftig rein digitale Versammlungen abhalten können. Außerdem soll die Installation von Balkonkraftwerken und die Nutzung von Grundstücken zur Erzeugung erneuerbarer Energie durch Änderungen im Miet-, Wohnungseigentums- und Dienstbarkeitsrecht erleichtert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK.
  • Das strafrechtliche Verbot des Abrufens, sich Verschaffens oder Besitzens kinderpornographischer Inhalte ist ohne minderschweren Fall ausgestaltet. Die unterschiedslose Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verstößt gegen das Übermaßverbot. Das hat die BRAK zu einem beim Bundesverfassungsgericht geführten Vorlageverfahren ausgeführt.
  • Damit ein Dokument wirksam auf dem sogenannten sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, müssen Anwältinnen und Anwälte es einfach signieren und aus ihrem eigenen Anwaltspostfach ans Gericht senden. Der bloße Schriftzug „Rechtsanwalt“ genügt dafür selbst bei einem Einzelanwalt nicht. Das hat das OLG Braunschweig in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
  • Am 20.7.2023 vermitteln die sehr erfahrenen Referenten Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann – Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht – und Diplom-Psychologe Andreas Purschke – Psychologischer Psychotherapeut und Supervisor – fundiertes Fachwissen, um die komplexe Aufgabenstellung der Kindesanhörung professionell zu bewältigen und dabei sekundäre Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Das Seminar ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer interdisziplinären Fortbildungsreihe und auch für Verfahrensbeistände nach 158a IV FamFG geeignet.