Kabinett will Online-Verfahren für Amtsgerichte erproben
Die Regierung hat den Entwurf für ein vollständig digital geführtes Gerichtsverfahren für Klagen auf Geldsummen vor den Amtsgerichten beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem künftig für Zivilrechtsklagen auf Geldsummen vor dem Amtsgericht ein durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren möglich sein soll. Den Entwurf für das Verfahren hatte das Bundesjustizministerium bereits vor einem Monat vorgelegt. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen. Der Testzeitraum ist auf zehn Jahre angelegt.
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll zum einen der Zugang zur Justiz für Rechtssuchende im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Die Gerichtsgebühren für das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren gesenkt werden. Gleichzeitig soll auch die Arbeit an den Gerichten - insbesondere in Massenverfahren - effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden.
Vereinfachte Klageeinreichung und Kommunikation
Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt werden. Für die Klageeinreichung wird zunächst weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt. Bürgerinnen und Bürgern soll der kostenlose Dienst „Mein Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.
Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Statt der Verkündung eines Urteils soll im Online-Verfahren eine neue Form der rechtswirksamen digitalen Zustellung möglich sein. Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden können. Insbesondere für sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.
Auch sollen die rechtlichen Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten geschaffen werden. Anträge und Erklärungen unmittelbar über eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschränkt werden.
Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem
Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts bereits gestartet. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen
Weiterführende Informationen:
Referentenentwurf
Informationen des BMJV
Aktiv bei der Evaluierung zivilrechtlicher Online-Verfahren mitgestalten