CCBE - Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

Schutz für die Anwaltschaft? 34 Staaten sagen Ja, die EU zögert

Mit den jüngsten Unterzeichnungen durch Spanien am 18. Juni sowie Albanien und Österreich am 16. Juni haben inzwischen 34 Staaten die neue Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs gezeichnet. Das Abkommen soll die freie, unabhängige und sichere Berufsausübung der Anwaltschaft völkerrechtlich absichern. In Kraft ist die Konvention aber noch nicht: Bislang fehlt jede Ratifizierung.

18.06.2026 Europa

Schutz für Anwältinnen, Anwälte und ihre Selbstverwaltung

Die Konvention ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft ausdrücklich zum Gegenstand hat. Sie reagiert auf Entwicklungen, die in zahlreichen Staaten mit Sorge beobachtet werden: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zunehmend Angriffen, Drohungen, Einschüchterungen, Belästigungen und sonstigen unzulässigen Eingriffen in ihre Berufsausübung ausgesetzt. Nach Konvention und Erläuterndem Bericht gefährdet dies nicht nur einzelne Berufsträger, sondern auch den Zugang zum Recht, faire Verfahren, den Schutz von Grund- und Menschenrechten sowie die Rechtsstaatlichkeit insgesamt.

Geschützt werden soll deshalb nicht nur die einzelne anwaltliche Tätigkeit, sondern auch deren institutionelle Grundlage. Die Konvention stärkt die berufliche Unabhängigkeit, die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation und die Freiheit, Mandantinnen und Mandanten ohne Furcht vor Repressalien zu beraten und zu vertreten. Erfasst sind zudem die anwaltlichen Berufsverbände, die unabhängig und selbstverwaltet arbeiten können müssen.

Noch kein Inkrafttreten trotz wachsender Unterstützung

Die Konvention wurde über viele Jahre unter Mitwirkung der BRAK und ihrer europäischen Partner erarbeitet und im März 2025 fertiggestellt. Die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Konvention wurde vom Europarat am 13. Mai 2025 eröffnet. Am 13. und 14. Mai 2025 zeichneten daraufhin in Luxemburg 17 Staaten, u.a. Frankreich, Italien, Großbritannien und Polen. Für Deutschland unterzeichnete Justizministerin Dr. Stefanie Hubig im Beisein von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels am 26. Januar 2026 in Straßburg.

Für das Inkrafttreten reicht die politische Unterstützung jedoch nicht aus. Erforderlich sind acht Ratifizierungen, darunter mindestens sechs durch Mitgliedstaaten des Europarats. Bislang hat kein Staat diesen Schritt vollzogen. Erst mit den ersten Ratifizierungen würde aus dem politischen Bekenntnis ein verbindliches Schutzinstrument.

Brüssel bremst, Berlin steht unter Druck

Die größte Hürde liegt derzeit auf europäischer Ebene. Nach Auffassung der EU-Kommission sollen die EU-Mitgliedstaaten die Konvention nicht ratifizieren, bevor nicht auch die Europäische Union selbst beigetreten ist. Ob eine Ratifizierung der Mitgliedstaaten bereits vor einem EU-Beitritt rechtlich möglich wäre, ist zwar umstritten; praktisch dürften die Mitgliedstaaten einer Ratifizierung bis auf Weiteres jedoch nicht nähertreten, solange die Kommission an ihrer Linie festhält. Die erforderlichen Beschlussvorlagen auf EU-Ebene stehen bislang aus. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert diese Verzögerung und fordert ein zügiges Vorgehen in Brüssel und Berlin.

Potenzial über Europa hinaus

Mit den ersten acht Ratifikationen kann die Konvention in Kraft treten. Dann wird sie auch für Staaten außerhalb des Europarats weltweit zum Beitritt offenstehen. Damit hat sie das Potenzial, weit über Europa hinaus einen neuen internationalen Mindeststandard zum Schutz des Anwaltsberufs und damit zugleich für Zugang zum Recht, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit zu setzen.

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