Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche: neuerliche Kritik der BRAK
Mit dem Gesetz soll die Strafverfolgung bei Geldwäsche effektiver gestaltet und der Nachweis von Geldwäsche erleichtert werden. Dazu soll insbesondere der Geldwäsche-Tatbestand völlig neugefasst und alle Straftaten zu möglichen Vortaten werden. Gegenüber dem Referentenentwurf – zu dem die BRAK sich in zwei Stellungnahmen ebenfalls kritisch geäußert hatte – enthält der Regierungsentwurf einige Änderungen. Er rückt insbesondere von der im Referentenentwurf vorgesehenen und von der BRAK begrüßten Abschaffung der leichtfertigen Geldwäschestrafbarkeit wieder ab und greift eine Strafverteidiger betreffende Ausnahme wieder auf. Nachdrücklich begrüßt die BRAK, dass die Selbstanzeige als persönlicher Strafaufhebungsgrund wieder aufgegriffen wird. Mit dem Entwurf setzt die BRAK sich sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch mit der inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Vorschriften im Detail kritisch auseinander.
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