Strafrecht: Zustimmung und Kritik der BRAK an geplanter Sanktionen-Reform
Die Regierungskoalition will die strafrechtlichen Sanktionen überarbeiten. Änderungen solle es unter anderem bei Ersatzfreiheitsstrafen, Strafzumessung und Maßregeln geben. Die BRAK begrüßt viele der Änderungen, sieht aber an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.
Mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, soll das strafrechtliche Sanktionensystem überarbeitet und damit ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Reformprojekt umgesetzt werden. Der im Juli vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht unter anderem vor, die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren. Außerdem sollen bei der Strafzumessung künftig auch menschenverachtende Beweggründe und Ziele berücksichtigt werden. Weitere Änderungen betreffen die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt und die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen und Weisungen sowie die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK insbesondere, dass bei Geldstrafen künftig zwei Tagessätze in einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe umgerechnet werden sollen. Dies sei sowohl für die Resozialisierung als auch mit Blick auf den Verwaltungsaufwand für die Vollstreckung der Ersatzstrafen sinnvoll. Das generelle Problem, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe häufig diejenigen trifft, deren soziale Situation eine Geldstrafen-Vollstreckung unmöglich macht (z.B. Obdachlose) oder die aufgrund von psychischen Problemen in diese Lage gekommen sind, werde allerdings nicht gelöst. Zwar erscheine die Ausdehnung der Gerichtshilfe sinnvoll, sie müsse jedoch auch durch das notwendige Fachpersonal und die gewollte Mitwirkung der Richterschaft in der Praxis gewährleistet werden.
Auch mit den weiteren Reformvorschlägen setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme differenziert auseinander.
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