Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2022

Anwaltsgebühren: BRAK fordert lineare RVG-Erhöhung

Die gesetzliche Anwaltsvergütung muss dringend linear erhöht werden, um der rasanten Inflation und den steigenden Energiekosten für die Anwaltschaft etwas entgegenzusetzen. Das fordert das Präsidium der BRAK in einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

06.10.2022Newsletter

Die BRAK setzt sich weiter für die aus ihrer Sicht dringend erforderliche Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung ein. Diese hält sie angesichts der extrem steigenden Energiepreise, der rasanten Inflation und wegen der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fehlenden Möglichkeit einer individuellen Preisanpassung für dringend erforderlich.

In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat das BRAK-Präsidium deshalb eine substanzielle lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren gefordert und zudem ausführlich erläutert, weshalb die Gebühren regelmäßig angepasst werden müssen. Die im Jahr 2021 erfolgte Anpassung der Gebühren sei nur ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen, habe aber nur eine teilweise Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung der vorangegangenen sieben Jahre gebracht. Die Belastung der Anwaltschaft unter anderem durch gestiegene Lohn- und Mietkosten sowie durch die Auswirkungen der Inflation sowie gestiegene Energiekosten sei inzwischen jedoch deutlich gestiegen. In den bislang drei Entlastungspaketen der Bundesregierung u.a. zur Sicherstellung einer bezahlbaren Energieversorgung seien bedauerlicherweise keine Maßnahmen zur Entlastung der Anwaltschaft enthalten; das lasse ihre Systemrelevanz und ihre besondere Stellung als Organ der Rechtspflege außer Acht.

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