Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2022

Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs: BRAK nimmt Stellung

Der Europarat arbeitet an einer Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. In Vorbereitung auf eine Arbeitssitzung des Europarats Mitte November hat die BRAK sich mit dem Entwurf befasst.

04.11.2022Newsletter

Weil sich auch in den Mitgliedstaaten des Europarats in den letzten Jahren Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte häuften, arbeitet der Europarat an einem „Future Legal Instrument on the Protection of the Profession of Lawyer.“ Ein bindendes internationales oder europäisches Übereinkommen speziell für den Anwaltsberuf existiert derzeit nicht, obwohl die Anwaltschaft eine Schlüsselrolle bei der Wahrung und Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien spielt.

Der Europarat hat Anfang des Jahres 2022 eine Arbeitsgruppe (Committee of Experts on the Protection of Lawyers (CJ-AV)) eingesetzt, die aus Vertreter:innen von 15 Mitgliedstaaten besteht. Ihre Aufgabe ist es, ein rechtliches Instrument zu erarbeiten, das den Schutz des Anwaltsberufs ebenso wie das Recht auf ungehinderte Berufsausübung stärkt.

Im Vorfeld der Sitzung der Arbeitsgruppe vom 8.-11.11.2022 hat die BRAK auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz zum derzeitigen Stand des Entwurfs des neuen Rechtsinstruments Stellung genommen. Darin betont sie, dass ein „Mehrwert“ gegenüber den vorhandenen Regelwerken, die nur empfehlenden Charakter haben, geschaffen werden müsse. Eine rechtsverbindliche und umfassende Konvention solle den Schutzstandard in Zukunft möglichst verbessern und detailliertere Regelungen enthalten. Dadurch soll das neue Rechtsinstitut für schutzsuchende Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsvereinigungen praktisch handhabbarer werden und gerade für rechtliche Auseinandersetzungen mit staatlichen Stellen, auch vor Gericht, eine verbindliche Grundlage bilden.

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