Equal Pay Day: weiterhin große Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft
Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 6. März lag, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2023 beträgt der so genannte Gender Pay Gap wie in den Vorjahren 18 %. In der Anwaltschaft ist er jedoch deutlich größer. Für angestellte Anwältinnen liegt der Equal Pay Day rechnerisch erst am 25. März.
Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern für dieselben Tätigkeiten waren auch im Jahr 2023 deutlich. Rund 18 % mehr verdienten Männer im vergangenen Jahr. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der so genannte Gender Pay Gap bei 6 % und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert.
Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 6.3.2023. Seit 2010 haben sich die Gehaltsunterschiede zwar etwas nivelliert, jedoch seit 2018 kaum verändert. Deutschland ist damit immer noch europaweit eines der Schlusslichter. Dies ergibt sich aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts.
In der Anwaltschaft sind die geschlechtsbezogenen Gehaltsunterschiede nach wie vor deutlich größer. Auf Basis der Zahlen, die ihm Rahmen der STAR-Untersuchung 2023 erhoben wurden, beträgt der Gender Pay Gap zwischen Vollzeit arbeitenden angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 23,3 %. Der Equal Pay Day liegt hier also rechnerisch erst am 25.3.2024, d.h. angestellte Anwältinnen arbeiten faktisch rund 85 Tage umsonst.
Die von der BRAK in Auftrag gegebene STAR-Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch detaillierter. Daraus ergibt sich unter anderem, dass die Gehaltsunterschiede bei Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten erheblich höher sind. Der STAR-Bericht 2023 wird in Kürze veröffentlicht. Einen Überblick über die Ergebnisse geben Genitheim/Eggert in Heft 2/2204 der BRAK-Mitteilungen.
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Erstveröffentlichung: 20.03.2024