Migrationsrecht

BRAK stellt sich entschieden gegen Bedrohung und Einschüchterung von Anwältinnen und Anwälten

Weil sie drei Personen aus Somalia im Verfahren wegen Zurückweisung an der deutschen Grenze vertrat, prangert ein Medienportal eine Berliner Anwältin an. Die BRAK stellt sich entschieden gegen derartige Einschüchterungen.

18.06.2025Anwaltschaft

Anfang Juni erregte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mediales Aufsehen, weil es die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die Bundesinnenminister Dobrindt zu seinem Amtsantritt angeordnet hatte, für unionsrechtswidrig erklärte. Die drei Antragsteller können nun in Deutschland das nach der Dublin-Verordnung vorgesehene Verfahren durchlaufen, nach dem bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Eine Berliner Rechtsanwältin, die auf Migrationsrecht spezialisiert ist und die drei Personen asylrechtlich vertritt, wird nun auf dem rechten Medienportal nius unter Nennung ihres Namens und mit Foto angeprangert und als Teil einer „Asyl-Industrie“ diffamiert, die diesen Fall gezielt konstruiert habe. Auch die auf Presserecht spezialisierte Kanzlei, die die Interessen der Anwältin gegenüber dem Medienportal vertritt, wird von diesem öffentlich angegangen.

Die BRAK tritt der Bedrohung, Einschüchterung und identifizierenden, herabwürdigenden Berichterstattung über Anwältinnen und Anwälte entschieden entgegen. „Dies stellt einen Angriff auf den Rechtsstaat dar, der durch nichts zu rechtfertigen ist“, betont BRAK-Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling.

Zuvor hatte das Medienportal bereits in hetzerischer Weise über den Vorsitzenden Richter des VG Berlin berichtet, dessen Kammer den Beschluss zur Zurückweisung an der Grenze getroffen hatte. Auch hiergegen hatte die BRAK klar Position bezogen, ebenso wie die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder.

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Erstveröffentlichung: 13.06.2025

Hintergrund:

Über die Hälfte der Anwältinnen und Anwälte haben in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Bedrohungen und Aggression erlebt, gut ein Achtel von ihnen sogar körperliche Gewalt. Für einen signifikanten Teil von ihnen hat das Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit und Gesundheit. Das ist das alarmierende Ergebnis einer Befragung, die im Frühjahr 2024 parallel in 18 Mitgliedstaaten des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse werden erläutert von Nitschke, BRAK-Mitteilungen. 2025, 8.

Die massive Bedrohung einer Dresdener Anwältin war die Folge hetzerischer Berichterstattung u.a. durch nius und BILD; Anlass war ebenfalls ein von ihr geführtes asylrechtliches Mandat. Über den „Fall Dresden“ berichteten u.a. die Nachrichten aus Berlin 18/2024 v. 4.9.2024, zwei Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ mit BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann und der Migrationsrechtlerin Dr. Kati Lang, sowie Wessels, BRAK-Mitt. 2024, 187 und Nitschke, BRAK-Magazin 4/2024, 3.

Mit der Bedrohungen und Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten weltweit und auch in Deutschland befasst sich der BRAK-Ausschuss Menschenrechte.